Für mehr Lebensqualität
und ein schönes Lächeln

Ein Zahnimplantat verbessert langfristig das eigene Wohlbefinden und die Mundgesundheit

Das Zahnimplantat ist ein künstlicher Ersatz für die natürliche Zahnwurzel. Es dient als stabile Verankerung für eine Zahnkrone, eine festsitzende Brücke oder eine herausnehmbare Zahnprothese. Mit einem Zahnimplantat können Zahnlücken dauerhaft geschlossen werden. Das ermöglicht unbesorgtes Kauen, klares Sprechen, ein schönes Lächeln und damit mehr Lebensqualität.

Mike Ballmann

80 Jahre

«Ich fühle mich mit meinen Implantaten sehr wohl. Viele meiner Freunde tragen herausnehmbare Prothesen und kämpfen damit oft mit Problemen. Das kam für mich nie infrage.»
Wissenswertes

Alles, was Sie über das Zahnimplantat wissen müssen

  • Was ist ein Zahnimplantat?

    Ein Zahnimplantat ist eine künstliche Zahnwurzel aus Titan oder Zirkon, die fest im Kieferknochen verankert ist. Es ersetzt einen fehlenden Zahn und dient als stabile Basis für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Prothesen, sodass ein natürliches Aussehen und eine volle Kaufunktion wiederhergestellt werden.

  • Wann ist ein Zahnimplantat sinnvoll und wann nicht?

    Ein Zahnimplantat ist sinnvoll, wenn Zähne fehlen und eine stabile, langfristige Lösung gewünscht wird. Es sollte jedoch nur eingesetzt werden, wenn der Gesundheitszustand, die Mundhygiene und die Knochensituation geeignet sind. Bei schweren Allgemeinerkrankungen, mangelnder Pflege oder unrealistischen Erwartungen ist Vorsicht geboten.

  • Was kostet ein Zahnimplantat?

    Die Kosten variieren je nach Behandlungsaufwand, verwendeten Materialien und Region. In der Regel liegt der Gesamtpreis für eine Einzelzahnversorgung zwischen 3’500 CHF und 5’500 CHF. Die Implantat Stiftung Schweiz empfiehlt, sich bei Fachzahnärzt*innen in der Schweiz individuell beraten zu lassen.

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(Bei Bestellungen für Zahnarztpraxen verrechnen wir CHF 1 pro Exemplar.)

Häufig gestellte Fragen

Die fünf häufigsten Fragen von Patient*innen

Der chirurgische Eingriff wird mittels örtlicher Betäubung ausgeführt und ist dadurch schmerzfrei. Die Beschwerden nach der Operation sind in der Regel gering und können, falls nötig, mit Schmerztabletten gelindert werden.
Ein Zahnimplantat ist kein schneller Eingriff, den man „einfach mal machen lässt“. Es braucht eine gründliche Abklärung, Erfahrung bei der Durchführung und eine gute Nachsorge. Nur so kann sich das Implantat richtig eingliedern und langfristig halten.

In der Schweiz sind zertifizierte Fachzahnärzt*innen speziell ausgebildet. Sie erkennen Risiken frühzeitig, planen individuell und sind auch nach dem Eingriff für Sie da. Sie sind lokal erreichbar und kennen Ihre Vorgeschichte.

Behandlungen im Ausland mögen zwar auf den ersten Blick günstiger wirken. Doch fehlerhaft eingesetzte Implantate oder mangelnde Knochenabdeckung können zu schwerwiegenden Problemen führen. Dann ist oft niemand mehr zuständig.

In der Schweiz profitieren Sie von Qualität, Nähe und Sicherheit. Das bedeutet mehr als nur ein gutes Gefühl: Es ist die beste Voraussetzung für ein erfolgreiches Implantat

Die meisten Patient*innen sind am Tag nach der Operation wieder arbeitsfähig. Es können allerdings leichte Schmerzen und Schwellungen auftreten wie nach jedem chirurgischen Eingriff. In seltenen Fällen kann es zu einem Bluterguss (Hämatom) im Gesicht kommen .
In der Regel übernimmt die obligatorische Grundversicherung ihrer Krankenversicherung keine zahnärztlichen Behandlungen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen des Kausystems oder bestimmten schweren Allgemeinerkrankungen und deren Folgen gehören die dadurch bedingten zahnärztlichen Behandlungen jedoch zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Art. 31 KVG). In solchen Fällen kann unter Umständen auch ein Zahnimplantat von der Krankenversicherung vergütet werden. Bei Zahnverlust infolge eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung nach Abklärung die Kosten für die Implantatbehandlung.
Ein Implantat ist dann die beste Lösung, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen und eine dauerhafte, stabile Lösung für den Zahnersatz gesucht wird. Die häufigsten Gründe für ein Implantat können Unfälle wie auch Verletzungen oder hygienische Faktoren wie Karies oder Parodontitis (entzündliche Erkrankung des Zahnfleischs) sein. Ein Implantat kann auch dann eingesetzt werden, wenn eine Unzufriedenheit mit bereits vorhandenen Prothesen besteht oder die Nachbarzähne vor Brücken geschützt werden sollen.
Der chirurgische Eingriff wird mittels örtlicher Betäubung ausgeführt und ist dadurch schmerzfrei. Die Beschwerden nach der Operation sind in der Regel gering und können, falls nötig, mit Schmerztabletten gelindert werden.
Ein Zahnimplantat ist kein schneller Eingriff, den man „einfach mal machen lässt“. Es braucht eine gründliche Abklärung, Erfahrung bei der Durchführung und eine gute Nachsorge. Nur so kann sich das Implantat richtig eingliedern und langfristig halten.

In der Schweiz sind zertifizierte Fachzahnärzt*innen speziell ausgebildet. Sie erkennen Risiken frühzeitig, planen individuell und sind auch nach dem Eingriff für Sie da. Sie sind lokal erreichbar und kennen Ihre Vorgeschichte.

Behandlungen im Ausland mögen zwar auf den ersten Blick günstiger wirken. Doch fehlerhaft eingesetzte Implantate oder mangelnde Knochenabdeckung können zu schwerwiegenden Problemen führen. Dann ist oft niemand mehr zuständig.

In der Schweiz profitieren Sie von Qualität, Nähe und Sicherheit. Das bedeutet mehr als nur ein gutes Gefühl: Es ist die beste Voraussetzung für ein erfolgreiches Implantat

Die meisten Patient*innen sind am Tag nach der Operation wieder arbeitsfähig. Es können allerdings leichte Schmerzen und Schwellungen auftreten wie nach jedem chirurgischen Eingriff. In seltenen Fällen kann es zu einem Bluterguss (Hämatom) im Gesicht kommen .
In der Regel übernimmt die obligatorische Grundversicherung ihrer Krankenversicherung keine zahnärztlichen Behandlungen. Bei bestimmten schweren Erkrankungen des Kausystems oder bestimmten schweren Allgemeinerkrankungen und deren Folgen gehören die dadurch bedingten zahnärztlichen Behandlungen jedoch zu den Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Art. 31 KVG). In solchen Fällen kann unter Umständen auch ein Zahnimplantat von der Krankenversicherung vergütet werden. Bei Zahnverlust infolge eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung nach Abklärung die Kosten für die Implantatbehandlung.
Ein Implantat ist dann die beste Lösung, wenn ein oder mehrere Zähne fehlen und eine dauerhafte, stabile Lösung für den Zahnersatz gesucht wird. Die häufigsten Gründe für ein Implantat können Unfälle wie auch Verletzungen oder hygienische Faktoren wie Karies oder Parodontitis (entzündliche Erkrankung des Zahnfleischs) sein. Ein Implantat kann auch dann eingesetzt werden, wenn eine Unzufriedenheit mit bereits vorhandenen Prothesen besteht oder die Nachbarzähne vor Brücken geschützt werden sollen.
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